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Erklärung und Überlegung von „Zwei Obersten” über die neue Rechtsauslegung für das Verbrechen des Kults

2017-05-24 Source:Kaiwind Auteur:Hu Jiang

Am 25. Januar 2017 veröffentlichten die Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft gemeinsam Auslegung mehreren Problemen für anwendbares Gesetz in der Strafsache über Behandlung, Organisation und Benutzung der Unterminierung der gesetzlichen Durchsetzung durch die kultischen Organisation (Nr. 3 aus der gesetzlichen Auslegung〔2017〕) (im Folgenden kurzlich gesagt als die Auslegung 2017), und sie wurde seit dem 1. Februar 2017 umgesetzt. Auf der Grundlage von der Integration der ursprünglichen Vorschriften setztete die rechtliche Auslegung viele konkrete Problemen für das Erkenntnis und die Anwendbarkeit des Verbrechens vom Kult fest. Nachdem die neue rechtliche Auslegung umgesetzt wird, wird die ursprünglichen rechtliche Auslegung oder die rechtliche  Dokumente über das Verbrechen des Kulten, die /„Zwei Oberste“ im Jahr 1999, 2001 und 2002 veröffentlicht hatten, nicht anwendbar sein. Die Auslegung 2017 hat insgesamt 16 Artikel und es handelt sich um sehr viele Inhalte. Um die Rechtsauslegung tiefer zu verstehen, wir müssen durch die Verbindung der strafrechtlichen Bestimmungen mit den strafrechtlichen Prinzipien darum die eingehende theoretische Untersuchung und Diskussion führen. Auf der Grundlage, den festgesetzten Hintergrund der rechtlichen Auslegung kurz zu umschreiben, wird dieser Text vor allem aus 6 Aspekten ihren Hauptinhalt erklären.

1. Erklärung des festgesetzten Hintergrunds

Jahr 1997 schrieb § 300 des Strafgesetzes die Staftaten gegen die gesetzliche Durchführung durch die Organisierung und Benutzung von dem Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation sowie dem Aberglauben und die Staftaten gegen das Tod durch die Organisierung und Benutzung von dem Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation sowie dem Aberglauben vor, verdeutlichtete den Tatbestand und strafrechtliche Verantwortlichkeit des kultischen Verbrechens und bot bei der Bestrafung des kultischen Verbrechens gesetzliche Grundlage an. Am 30. Oktober 1999 ratifizierte Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongress (im Folgende kurzlich gesagt als NPCSC) Entscheidung über Verbot der kultischen Organisation, Verhinderung und Bestrafung der kultischen Aktivtäten und verdeutlichtete den politischen Geist der strikten Bestrafung des kultischen Verbrechens.

Um korrekt das Strafgesetz anzuwenden, veröffentlichteten das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft nacheinander gemeinsam mehrere Rechtsauslegungen oder rechtliche Dokumente. Darunter gibt es vor allem die im 1999 veröffentlichte Auslegung über mehrere Frage für konkrekte gesetzliche Anwendung in der Staftsache durch Behandlung, Organisierung und Benutzung der kultischen Organisation, Auslegung über mehrere Frage für konkrekte gesetzliche Anwendung in der Staftsache durch Behandlung, Organisierung und Benutzung der kultischen Organisation (Ⅱ) im Jahr 2001 und die Antworten über mehrere Fragen der konkreten gesetzlichen Anwendung bei der Behandlung, Organisierung und Benutzung der kultischen Organisation zum Verbrechen im Jahr 2002 usw. Außerdem veröffentlichtete das Oberste Volksgericht allein im Jahr 1999 die Mitteilung über Durchführung der /„Entscheidung über Verbot der kultischen Organisation, Verhinderung, Bestrafung der kultischen Aktivtäten” des NPCSC und rechtliche Auslegung der /„Zwei Obersten”. Diese Rechtsauslegungen oder rechtlichen Dokumente spielen dafür eine wichtige Rolle, dass das Justizorgan das kultische Verbrechen genau erkennt, die Gesellschaft wahrt und die Ordnung verwaltet.

Am 29. August 2015 ratifizierte die 16. Tagung des XII. NPCSC das neunte Strafrechtsänderungsgesetz und er wurde seit dem 1. November 2015 offziell umgesetzt. Das neunte Strafrechtsänderungsgesetz arbeitete viele Aspekte des kultischen Verbrechens aus, das § 300 des Strafgesetzs festsetztet, wie die gesetzliche Strafe bis zur lebenslänglichen Freiheitsstraft zu erhöhen, die Eigentumsstraft neu einzurichten, die Taten gegen schwere Verletzung wegen der Organisierung und Benutzung des Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation und des Aberglaube in den Straftaten einzuordnen, den anwendbaren Standard der Verbrechenszahl des kultischen Verbrechens zu klarstellen usw[i], dadurch dass die straftgesetzlichen Vorschriften unseres Landes für die Bestrafung des kultischen Verbrechens besser wird. Da das neunte Strafrechtsänderungsgesetz schon § 300. des Strafgesetzs ausgearbeitet hatte, hat die ursprünglichen gesetzlichen Auslegung oder gesetzlichen Dokumente bereits vollständig nicht die Bedürfnisse nach der Bestrafung des kultischen Verbrechens im Rahmen der neuen Situation  erfüllt und dringend laut ausgearbeiteten strafgesetzlichen Vorschriften neue gesetzliche Auslegung gemacht.

Seit einigen Jahren haben einige Lage, inklusive des Tatsmittels, der Ausdrucksform und schädlichen Folgen des kultischen Verbrechen, zudem wegen des Einfluss der in- und ausländischen Elemente, besonders mit der Entwicklung der Informationstechnik wie Internet, viele neue Entwicklungstrend und Merkmale gezeigt, auch die andere neue Trends gezeigt, z.B. /„Kombination zwischen Tradition und Moderne”, /„Kombination zwischen Stadt und Land”, /„Kombination zwischen Inland und Ausland” und /„Kombination zwischen Öffentlichkeit und Heimlichkeit”[ii]. Deshalb erschienen neue Schwierigkeiten und Problemen für das Justizorgan bei der Bestrafung des kultischen Verbrechens und es ist notwendig, dass das oberste Justizorgan vereinheitlich bestimmt, ob das Gesetz für das kultischen Verbrechen im neuen Trend geeignet ist. Deswegen hat die Festsetzung der neuen gesetzlichen Auslegung ihre realistische Notwendigkeit.

2. Aufklärung der Konnotation der kultischen Organisation

Die kultische Organisation genau zu identifizieren, ist es die Grundlage der rechtmäßigen Behandlung der kultischen Kriminafällen. Die Auslegung 2017 legt die Konnotation der kultischen Organisation fest. Nach dem ersten Artikel der Auslegung sollen der Rädelsführer, die die Religion und Qigong betrügerisch benutzen, oder mit anderem Namen bauen, mythologisieren und propagieren, und die illegalen Organisation, die einige Mittel wie Aberglaube zur Demagogie und Betrug von anderen, zur Entwicklung und Kontrolle von Mitgliedern und zur Gefahr von Gesellschaft benutzen, herstellen und verbreiten, von § 300 des Strafgesetzs als /„die kultischen Organisation” identifiziert werden. Diese Regelung führt auf dem grundlegenden Inhalt die Regelung aus dem ersten Artikel der Rechtsauslegung von /„Zwei Obersten” im Jahr 1999 fort, aber sie vermehrt aufgrund der Erklärung der /„Mythologisierung des Rädelsführers” im Jahr 1999 die Regelung der /„Propaganda des Rädelsführers”. Im Sinne der Wortbedeutung, /„Mythologisierung des Rädelsführers” ist das Verhalten, mit dem der Rädelsführer als Gottheiten mythologisiert wird, und /„Propaganda des Rädelsführers” ist das Verhalten, mit dem man den Rädelsführer anstiftet, propagiert und protzt. Obwohl zwei Verhalten an den Rädelsführer die Propaganda und das Lob ist, gibt es darin die gewisse Unterschied. Die /„Propaganda des Rädelsführers” bedeutet nicht, dass der Rädelsführer als Gottheiten mythologisiert werden muss, und sie kann nur darauf beschranken, den von Rädelsführer sogennaten /„fortschrittlichen Gedanken”, /„glorreiche Heldentat”, /„das Herz von Nächstenliebe” usw. In der Praxis können manche kultische Organisationen nicht den Rädelsführer mythologisieren, sondern ihn propagieren. Das verfügt immer noch über sehr starke Versuchung. Im Wesentlichen gehört es auch zu den illegalen Organisationen, die durch die Ketzereien den anderen verführen und die Gesellschaft gefährden. Die Auslegung identifiziert diese Organisation als Kult zugunsten der rechtmäßigen Bestrafung der kriminellen Aktivitäten des Kults. Die Regelung der Auslegung 2017 zeigt den Geist der strengen Bestrafung des kultischen Verbrechens und des entschlossenen Verbots der kultischen Organisation.

3. Ausführliche Einteilung des Standards des Schuldspruchs und der Strafbemessung für das Verbrechen des Kults

§300. des Straftgesetzs schreibt drei Sorten der gesetzlichen Strafen über das kultischen Verbrechen vor: Im Allgemeinen wird die Gefängnisstrafe von 3 Jahren bis zu 7 Jahren mit Geldstrafe bestraft; Im besonders schweren Fall wird Gefängnisstrafe nicht unter 7 Jahren oder die Lebenslängliche Freiheitsstrafe und mit Geldstrafe oder Konfiszierung von Eigentum bestraft. Im leichteren Fall bis zu 3 Jahre Gefängnisstrafe, kurzfristiger Freiheitsentzug, Kontrolle oder die Entziehung des politischen Rechts gleichzeitig oder allein mit Geldstrafe. Aber bei dem Verstehen und der Anwendung des Strafgesetzs gibt es zwei Problemen: Erstens, wie kann man die Konnotation der Begriffen /„besonders schweren Falls” und /„leichteren Fall” verstehen? Zweitens, ob sobald man Hui-Dao-Men, kultische Organisation organisieen Gesetzen und benutzt oder Aberglaube zum Schaden der Durchführung der staatlichVerwaltungsvorschriften nutzt, gilt er für Verbrechen? Denn gibt es nach dem Strafgesetz über die Regelung des Verurteilungsstandards und der erstrangigen gesetzlichen Strafe keine Anforderungen wie schwerer oder besonders schwerer Fall. Im Sinne gehört dieses Verbrechen zum Begehen der Tat. Das Begehen der Tat bezieht sich auf die Tat, deren fertige Kennzeichen der Vollendung des gesetzlichen Verbrechens[iii]. Jedoch ist das Strafgesetz das strengste Rechtsgebiet, das vom Strafgesetz ahndete Verbrechen ist das Verhalten mit der schwierigsten sozialen Gefahr. Für das Begehen der Tat bedeutet es nicht, solange der Täter den  entsprechende Tat macht, soll er nach dem Verbrechen bestraft werden. Tatsächlich was die Aktivitäten des Kults betrifft, befinden sich die Vorschriften  nicht nur im Strafgesetz, sondern auch in den anderen gesetzlichen Verordnungen wie Verwaltungsgesetz für öffentliche Sicherheit. Darin soll man auf der Verknüpfung des Strafgesetzs mit anderen Gesetzen achten, wenn man die kultischen Aktivitäten erkennt und behandelt. Deswegen stellt das Strafgesetz nicht die Forderung wie schwerer oder besonders schwerer Fall an dem Verurteilungsstandard auf, aber wir können durch das Gesetzswesen des Strafgesetz und die Beziehung zwischen das Strafgesetz und andere Rechtsgebiete erfahren, dass wir immer noch nach der Tatsache gefährliche Eigenschaft und Niveau überlegen, wenn wir korrekt das Verbrechen des Kults identifizieren. Darüber hinaus gibt es auch eine große Schwierigkeit, wie man im Falle, /„Zur schweren Verletzung oder dem Tod” vom §300 Abs. 2 des Strafgesetzs, das Gesetz identifiziert und anwendet. Um solche die Schwierigkeiten der gesetzlichen Anwendung zu lösen, setzt §§ 2, 3, 4, 7 der Auslegung 2017 jeweils den Verurteilungs- und Strafbemessungsstandard des kultischen Verbrechen fest.

(1) §§ 2 und 7 der Auslegung legt den Schuldspruchsstandard des kultischen Verbrechen fest.

§ 2 bezieht sich auf die Vorschrift des Schuldspruchsstandards über das Verbrechen der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Anwendung des Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation sowie des Aberglauben. Das schreibt insgesamt 12 konkrete Fälle, wie die kultischen Organisation aufzubau oder nach dem Verbot der kultischen Organisation die kultischen Organisation wiederherzustellen und noch zu bauen. Für die nach § 11 vorgeschriebene Tat über die Herstellung und Verbreitung der kultischen Werbeschriften  setzt die Auslegung den konkreten Zahlstandard fest; Für die nach § 12 vorgeschriebene Tat über die Propaganda des Kults durch die Kommunikationsmethode und das Internet setzt die Auslegung auch den konkreten Erkennungsstandard fest. Die konkreten Zahl- oder Erkennungsstandards haben sehr ausführliche Vorschriften und kräftige realistische Anleitung. Dabei lautet Nr. 13 im Artikel eine sonstige Vorschrift, nämlich /„den anderen schweren Fällen”. Diese Vorschrift spielt die hauptsachliche Rolle, die kriminellen Fälle zu lösen, die im Praxis vorkommen können, ohne von der Auslegung deutlich festzulegen. Diese Vorschrift zeigt, dass die soziale Gefährdung des Verbrechens bei der Erkennung des kultischen Verbrechens genau verstanden werden soll, und nur die Taten, die die Gesellschaft schwer bedrohen, als das Verbrechen zur Verurteilung gelten. Deswegen schreibt § 300 im Strafgesetz nicht so eindeutig vor, dass die Forderung nach der Bildung des kultischen Verbrechens die schweren Fälle oder schwereren Fälle usw sind, aber die Rechtsauslegung stellt deutlich die wesentliche Forderung für /„die schweren Fälle” auf. Ihre Vorschrift versteht im Wissenschaft das Wese des Strafgesetzs und auch zeigt sich den Koordinierungsgeist mit anderen Rechtsgebieten. Wenn man eine Tat konkret beurteilt, ob sie zur /„schweren Fälle” gehört, soll man zwei Standards haben. Erstens ist äquivalenter Standard. /„Die anderen schweren Fälle” aus Nr. 13 und die voraus von Nr. 12 deutlich vorschriebenen Fälle gehören zum Verurteilungsstandard des kultischen Verbrechens. Nur wenn die Fälle zum Vergleichen mit den vorhergehenden 12 Sätzen über das Äquivalent verfügen, können sie als /„schwere Fälle” identifiziert werden. Zweitens ist der subjekt und objekt verbundene Standard. Für die Beurteilung der /„schweren Fälle” soll man nicht nur aus subjektivem Aspekt prüfen, dass der Täter die subjektive Tat macht und die subjektive Gefahr verursacht, sondern auch aus objektivem Aspekt prüfen, wie groß die objektive Bösartigkeit des Täters ist.

§ 7 der Auslegung 2017 schriebt den Schuldspruch- und Strafbemessungsstandard durch Organisierung, Benutzung des Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation und des Aberglauben zum schweren Verletzen oder Tod vor. Die konkreten Fälle sind 3 Sorten: (1) Durch die Organisierung, Benutzung der kultischen Organisation die anderen zu betrügen, führt es zum Tod einer Person oder zur schweren Verletzung der mehr als 3 Personen. Dies ist der Schuldspruchstandard dieser Strafe und soll die Freiheitsstrafe von 3 Jahre bis zu 7 Jahren und Geldstrafe bestraft werden. (2) Im Falle von dem Tod der mehr als 3 Personen oder der schweren Verletzung der mehr als 9 Personen oder in anderen besonders schweren Fälle soll die Freiheitsstrafe nicht unter 7 Jahre oder die lebenslängliche Freiheitsstrafe bestraft und babei die Geldstrafe bestraft oder das Vermögen entzogen werden. (3) Im Falle von der schweren Verletzung soll nicht unter 3 Jahre die Freiheitsstrafe, kurzfristiger Freiheitsentzug, Kontrolle verurteilt und dabei die Geldstrafe bestraft oder das Vermögen entzogen werden. Gleichzeitig bedeutet die Tat /„zum Tod und der schweren Verletzung durch Betrug von anderen” nach dem Vorschrift der Auslegung, dass man durch Organisierung, Benutzung der kultischen Organisation zum Betrug der anderen oder dem Hungerstreik, der Selbstgeßlung der anderen usw. die Katzerei herstellt, verbreitet, oder dass man durch den Betrug vom Patienten zur keinen Annahme der normalen Therapie die Menschen zum Tod oder schweren Verletzung führt.

(2) § 3 der Auslegung setzt die Konnotation des /„besonders schweren Falls” fest.

Es gibt in concreto 3 Sätze. Eins ist, dass man § 2 Nr. 1 bis Nr. 7 vorgeschriebenen Täten umsetzt, was zur besonders schweren sozialen Gefährdung führt; Zwei ist, dass man § 2. Nr. 8 bis Nr. 12  vorgeschriebenen Täten umsetzt, dessen Menge oder Summe mehr als 5-mal des entsprechenden Standards vom § 2 betragen; Drei ist die anderen besonders schweren Fälle. Für hier /„besonders schwere soziale Gefährdung” und /„besonders schwere Fälle” soll man bei der konkreten Verurteilung mit Verbindung der konkreten Tatsache des Falles die zusammenfassende Beurteilung führen.

(3) § 4 der Auslegung legt die Konnotation des /„leichteren Falles” fest.

Es git in concreto 3 Sätze. Eins ist, dass man § 2 Nr. 1 bis Nr. 7 vorgeschriebenen Täten umsetzt, was zur leichteren sozialen Gefährdung führt; Zwei ist, dass man die § 2 Nr. 8 bis Nr. 12  vorgeschriebenen Täten umsetzt, dessen Menge oder Summe mehr als 1/5 des entsprechenden Standards des Artikels 2. betragen; Drei ist die anderen leichteren Fälle. Für hier /„die leichtere soziale Gefährdung” und /„leichtere Fälle” soll man bei der konkreten Verurteilung auch mit Verbindung der konkreten Tatsache des Falles die zusammenfassende Beurteilung führen.

4. Durchführung der toleranten und strengen Anforderungen der strafrechtlichen Politik

Die toleranten und strengen Anforderungen der strafrechtlichen Politik ist zur Zeit in unserem Staat die grundlegende strafrechtliche Politik und durchzieht den ganzen Prozess, nämlich die strafrechtliche Gesetzgebung, die strafrechtliche Justiz und die strafrechtliche Ausführung. Laut der Vorschriften der mehreren Voschlägen über Durchführung der toleranten und strengen Anforderungen der strafrechtlichen Politik des Obersten Volksgericht soll man bei der Durchführung der toleranten und strengen Anforderungen der strafrechtlichen Politik nach dem konkreten Falle des Verbrechens distinktiv damit umgehen. Man soll bei der stengen Behandlung streng behandeln und bei der toleranten Behandlung tolerant behandeln. Man soll steng und tolerant zusammen behandeln und recht das Verbrechen bestrafen. Und man soll die Minderheit entmutigen und isolieren, die Mehrheit erziehen, beeinflussen und retten, um möglichst den Gegensatz der Gesellschaft zu reduzieren. Deswegen liegt der Kern der strengen und toleranten Behandlung in der /„distinktiven Behandlung”. Wie die manchen Forscher sagten, /„die strenge und tolerante Behandlung gilt nach der distinktiven Behandlung als den wesentlichen Inhalt”[iv]. Warum kommt das kultischen Verbrechen vor? Das besteht aus vielen sehr komplexen Gründen wie Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur usw. Deswegen gibt es für die konkreten Fälle vom kultischen Verbrechen und die Personen, die das kultischen Verbrechen umsetzt, auch aus den Aspkten der objektiven Gefährdung und subjektiven Bösartigkeit sehr großen Unterschied. Dagegen wenn man mit dem Falle des kultischen Verbrechen umgeht, soll man nach der Forderung der strafrechtlichen Politik über die strengen und toleranten Behandlung distinktiv mit den unterschiedlichen Fällen und unterschiedlichen Verbrecher umgehen. Darum zeigen sich die Vorschrift vom § 8 und § 9 der Auslegung 2017 voll den Geist der strafrechtlichen Politik über die strengen und toleranten Behandlung.

(1) Die strenge Bestrafung der 7 Sorten vom Falle mit der schweren Gefährdung

Der Artikel 8. der Auslegung 2017 schreibt eindeutig 7 Sorten vom harten bestraften  Falle des kultischen Verbrechens vor. Nach dieser Vorschrift soll die Person, die bei der Umsetzung des kultischen Verbrechens gegen folgende 7 Fälle verstoßt, hart bestraft werden. Es enthält konkret: (1) den Fall die Falle von der Kollusion mit Auslandsinstitut, -organisation und -person zur Beschäftigung mit der kultischen Aktivitäten; (2) den Fall von der Etablierung der kultischen Institution, Entwicklung der Mitglieder und Organisierung der kultischen Aktivitäten über Provinzen, Autonomiegebiete und regierungsunmittelbare Städte; (3) den Fall von der Versammlung für die Randale und das offenbare Begehen der kultischen Aktivitäten auf den wichtigen öffentlichen Orten, den Verwaltungsorten oder während des wichtigen staatlichen Feiertags, der wichtigen Veranstaltung; (4) den Fall von der Versammlung für die Randale und das offenbare Begehen der kultischen Aktivitäten, nachdem die kultische Organisation verboten wird oder als die kultische Organisation identifiziert wird; (5) den Fall von der Beschäftigung der staatlichen Mitarbeiter mit den kultischen Aktivtäten; (6)den Fall von der Propaganda des Kults an der Minderjährige; (7) den Fall von der Propaganda des Kults an der Schule oder anderen Erziehungseinrichtungen. Die 7 Sorten vom Falle haben einige Eigenschaften. Manche haben spezielle Art und Weise des Verbrechens, wie mit Auslandsinstitut, -organisation und -person usw. zu kollaborieren; Manche haben spezielle Verbrechensorte und -zeit, wie auf den wichtigen öffentlichen Orten oder während des wichtigen staatlichen Feiertags umzusetzen; Manche haben speziellen Verbrecher, wie die staatlichen Mitarbeiter mit den kultischen Aktivtäten zu beschäftigen; Manche haben speziellen Gegenstand des Verbrechens, wie Kult an der Minderjährige zu propagieren. Wegen dieser Besonderheiten hat das kultische Verbrechen, dessen soziale Gefährdung allgemein ist, schwerere Wirkung. Deswegen schreibt die Rechtsauslegung dagegen die schwere Bestrafung vor. Diese Vorschriften zeigen sich den strengen politischen Geist.

(2) Differenzierung der 3 Sorten von unterschiedlichen Fälle zur minderen Strafe

Der Artikel 9. der Auslegung 2017 schreibt eindeutig den entsprechenden minderen Strafe vor. Nach der Vorschrift kann der bestimmte Kultverbrecher die entsprechende mindere Strafe gegeben werden. Es enthält konkret 3 Fälle: (1) den Fall von der Durchsetzung des kultischen Verbrechens und /„des leichteren Falls”, wenn der Täter mit der ehrlichen Pönitenz deutlich zeigen, dass er von kultischer Organisation zurücktritt und nicht mehr mit kultischen Aktivitäten beschäftigt, kann er nicht beklagt oder nicht vom Strafgesetz bestraft werden. Darunter wird ein Täter betrogen, bedroht, in die kultische Organisation mitzuteilen, kann er als Verbrecher behandelt werden. (2) den Fall von der Durchsetzung des kultischen Verbrechens und dem Gehören zu vom Artikel 2. der Rechtsauslegung vorgeschriebenen allgemeinen Fällen, kann ein Täter vor der Entscheidung der ersten Instanz mit der ehrlichen Pönitenz deutlich zeigen, dass er von kultischer Organisation zurücktritt und nicht mehr mit kultischen Aktivitäten beschäftigt, kann er als /„leichteren Fall” identifiziert werden. (3) den Fall von der Durchsetzung des kultischen Verbrechens und dem Gehören zu vom Artikel 3. der Rechtsauslegung vorgeschriebenen /„besonders schweren Fällen”, kann ein Täter vor der Entscheidung der ersten Instanz mit der ehrlichen Pönitenz deutlich zeigen, dass er von kultischer Organisation zurücktritt und nicht mehr mit kultischen Aktivitäten beschäftigt, kann er als /„besonders schweren Fällen” identifiziert werden, und die allgemeinen Fälle der gesetzlichen Strafe anwenden, nämlich die Freiheitsstrafe von 3 Jahren bis zum 7 Jahren und dabei die Geldstrafe bestraft werden. Diese Vorschriften zeigen sich den toleranten politischen Geist.

Die Vorschrift des Artikel 9. der Auslegung 2017 über die mindere Strafe des kultischen Verbrechens legt de facto das Zurücktritt-Mechanismus des kultischen Verbrechens fest, nämlich ein Verbrecher die mindere Strafe gegeben wird, der mit ehrlicher Pönitenz deutlich zeigen, dass er von kultischer Organisation zurücktritt und nicht mehr mit kultischen Aktivitäten beschäftigt. Über das Zurücktritt-Mechanismus gibt es viele betroffende Bestimmungen, die die Ausländer über organisiertes Verbrechen vorschreiben, und es gibt auch im unseren Lands Gesetz wie Anti-Spionsgesetz die entsprechende Vorschriften. Für die bestimmten Kriminalitäten wie das organisierte Verbrechen das Zurücktritt-Mechanismus zu gründen, trägt es dazu bei, die Kosten des Kampfs gegen Kriminalitäten zu reduzieren, die Wirkung der Bestrafung der Kriminalitäten zu verstärken. Die Vorschrift der Auslegung 2017 zeigen sich vollständig den politischen Geist, nämlich rechtmäßig die bestimmten Verbrecher mit Toleranz zu behandeln. Sie trägt dazu bei, kultische Organisation zu spalten und aufzulösen, kultische Verbrecher zu ermutigen und zu beeinflussen. Es ist nicht nur für die Bestrafung des kultischen Verbrechens und die Bewahrung der sozialen Stabilität von der wichtigen und postiven Bedeutung, sondern auch für die Rettung des Verbrechers. Berücksichtigenswert stellt die Rechtsauslegung bei der Festlegung der minderen Strafe zwar an die Verbrecher die Forderung auf, dass er mit der ehrlichen Pönitenz deutlich zeigen, dass er von kultischer Organisation zurücktritt und nicht mehr mit kultischen Aktivitäten beschäftigt, aber die Rechsauslegung differenziert bei der konkreten Behandlung die unterschiedlichen Fälle. Gegen die Verbrecher mit /„den leichteren Fällen”, /„den besonders schweren Fällen” und den allgemeinen Fällen gibt es die unterschiedlichen Folge der minderen Strafe. Für die Verbrecher mit /„den leichteren Fällen” kann man rechtsmäßig nicht beklagt oder nicht vom Strafgesetz bestraft werden, sogar er kann nicht als Verbrecher behandelt werden. Abder für die Verbrecher mit /„den besonders schweren Fällen” und den allgemeinen Fällen wird man noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht belangt. Die Stärke des ersten über die mindere Strafe ist deutlich mehr als der zweite. Das bedeutet, dass man nicht nur über die subjektive Bösartigkeit nachdenken soll, sondern auch über die objektive Gefährdung, wenn man die Folge mit Tolerant behandelt. Da die objektive Gefährdung des kultischen Verbrechen mit /„den besonders schweren Fällen” und den allgemeinen Fällen großer ist als /„der leichteren Fällen”, kann es zwar mit Toleranz behandelt werden, aber soll die Stärke der minderen Strafe strikt begrenzt werden. Das verköpert die wissenschaftliche Einstellung, nämlich nach dem Gesetz mit Toleranz behandelt zu werden und wahrheitsgemäß zu machen, und das entspricht auch dem politischen Geist, nämlich nach der strafrechtlichen Politik über die strengen und minderen Strafe distinkiv zu behandeln.

5. Festlegung der Identifizierung und anwendbaren Regeln der Form des Aufhörens des kultischen Verbrechens

Die kriminelle Form des Aufhörens bezieht sich auf einen Zustand, während des Entwicklungsvorgangs der absichtlichen Kriminalität aus den subjektiven oder objektiven Gründe aufzuhören. Im unseren Staates Strafgesetz enthält die kriminelle Haltform zwei Arten, nämlich die fertige Form der Kriminalität und die unfertige Form der Kriminalität. Die fertige Form der Kriminalität wird auch die vollendete Form der Kriminalität genannt. Und die unfertige Form der Kriminalität enthält 3 Situationen, wie Vorbereitung des Verbrechens, Versuch des Verbrechens und Rücktritt des Verbrechens. § 300 Nr. 1 der Strafgesetz schreibt vor , dass zur Tat des Verbrechens der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Anwendung des Hui-Dao-Men, der kultischen Organisation sowie des Aberglauben zahlt. Solange der Täter die gesetzliche Rat begeht, bildet sich dieses Verbrechens und erreicht die Vollendung des Verbrechens. Aber bedeutet es nicht, dass das Verbrechen keine unfertige Form haben. Beim Vorgang der Tat gibt es ganz möglich die unfertige Form wie den Versuch, Zurücktritt und Vollendung des Verbrechens [v]. Wie soll man behandeln, wenn man vor der Verbreitung der kultischen Werbeschriften oder während der Verbreitung vor Ort gegriffen wird? § 6 der Antworten auf mehrere Fragen der konkreten gesetzlichen Anwendung bei der Behandlung der Organisierung und Benutzung der kultischen Organisation zum Verbrechen, die im Jahr 2002 von /„ Zwei Obersten” veröffentlichtet wurden, legte die entsprechenden Vorschriften fest. Aufgrund der Integration der ursprünglichen Vorschriften legt § 5 der Auslegung 2017 die Identifizierung und anwendbare Regelung der Form Aufhörens des kultischen Verbrechens fest. Nach der Vorschrift soll der Täter distinkiv behandelt werden, wenn er auf der Stelle entdeckt wird, die Propagandamateriale, deren Menge den betroffenden Standard im §§ 2 bis 4 der Auslegung 2017 zur Verbreitung oder während der Verbreitung zu behalten, mitzubringen:

1. Falls die Propagandamaterien des Kults vom Täter hergestellt werden, behandelt man das als die vollendete Tat.

2. Falls die Propagandamaterien des Kults nicht vom Täter hergestellt werden und sich noch nicht verbreiten, behandelt man das als die Vorbereitung einer Straftat.

3. Falls die Propagandamaterien des Kults nicht vom Täter hergestellt und im Prozess der Verbreitung entdeckt und beschlagnahmt werden, behandelt man das als den Versuch der Begehung.

4. Falls die Propagandamaterien des Kults nicht vom Täter hergestellt werden und ein Teil davon bereits verbreitet wird, behandelt man das als die vollendete Tat. Den nicht verbreiteten Teil kann man bei der Strafzumessung in freies  Ermessen stellen.

Wie aus den vorstehenden Bestimmungen zu sehen ist, richten sich diese Bestimmungen in der Auslegung vor allem gegen die Herstellung und die Verbreitung von Kultpropagandamaterien. Nach der 2. Bestimmung in der Auslegung 2017 stellen die Herstellung und die Verbreitung von Kultpropagandamaterien die konkrete Ausdrucksform der kriminellen Aktivitäten vom Kult dar. Beim konkreten Identifizieren der Form des Aufhörens braucht man zuerst zu unterscheiden, ob die Propagandamaterien des Kults vom Täter hergestellt werden. In der ersten Situation  werden die Propagandamaterien bestimmt vom Täter hergestellt. Dann solange der Täter die Propagandamaterien des Kults hergestellt hat, identifiziert man es all als die vollendete Tat, wenn der Täter diese Materien für die Verbreitung hat und mitnimmt oder seine Materien im Prozess der Verbreitung sichergestellt werden. In der zweiten Situation werden die Propagandamaterien nicht vom Täter hergestellt. Dann braucht man zum Urteil konkret 3 verschiedene Umstände davon zu unterscheiden: (1) der noch nicht verbreitete Teil wird als die Vorbereitung einer Straftat gesehen; (2) der im Prozess der Verbreitung entdeckte und beschlagnahmte Teil wird als den Versuch der Begehung gesehen; (3) der verbreitete Teil wird als die vollendete Tat gesehen und den noch nicht verbreiteten Teil kann man bei der Strafzumessung in freies  Ermessen stellen. Bei dieser Bestimmung nimmt man hauptsächlich Rücksicht darauf, ob der Täter die Verbreitung durchgeführt hat und ob die Propagandamaterien des Kults sich bereits verbreitet haben. In der zweiten Situation werden die Propagandamaterien des Kults nicht vom Täter hergestellt, deshalb kann man nicht es einfach als die vollendete Tat feststellen, nur weil der Täter diese Propagandamaterien hat und mitnimmt oder seine Materien auf der Stelle sichergestellt werden. Das subjektive Ziel des Täters liegt in der  Verbreitung der kultischen Propagandamaterien, daher kann man beim Feststellen des kriminalen Musters nur es, ob der Täter die Verbreitung durchgeführt hat und ob die Propagandamaterien sich bereits verbreitet haben, als den Standard betrachten. Wenn diese Materien verbreitet sind, gilt das als die vollendete Tat. Wenn der Täter die Verbreitung durchgeführt hat und diese Verbreitung jedoch nicht gelungen ist, gehört das zum Versuch des Verbrechens. Wenn die Verbreitung nocht nicht durchgeführt wird,  gehört das zu der Vorbereitung einer Straftat.  Im Prozess der Verbreitung  gibt es natürlich die Situation, dass ein Teil der Propagandamaterien sich verbreitet hat, während der andere noch nicht ausgebreitet wird. Die Verbreitung des Täters ist ein einheitliches Ganze und das Strafgesetz reguliert die typisierte Verbreitung der Propagandamaterien vom Kult statt der Taten, die irgendeines Propagandamaterial oder irgendeinen Teil davon verbreiten, daher hat die erfolglose Verbreitung vom Teil der Propagandamaterien in dieser Situation keinen Einfluss auf die Vollendung der Verbreitung. Aus diesem Grund setzt die Auslegung 2017 eindeutig fest, dass diese Situation immer noch als die vollendete Tat behandelt werden soll und man bei der Strafzumessung nur den noch nicht verbreiteten Teil  in freies  Ermessen stellen kann.

Es ist erwähnenswert, dass die Auslegung 2017 klar bestimmt, dass  das den Bestimmungen entsprechende Verbrechen des Kultes als die Vorbereitung einer Straftat behandelt werden soll, was den politischen Geist zu strengen Strafen für die Delikte des Kults zeigt. Im 22. Artikel  des chinesischen Strafrechts wird die Vorbereitung einer Straftat festgesetzt. Im Prinzip können alle unmittelbaren vorsätzlichen Verbrechen in speziellen Bestimmungen vom Strafrecht in Form der Vorbereitung von entsprechenden Straftaten bestraft werden, solange sie im Prozess der Vorbereitung für die Werkzeuge und der Schaffung für die Bedingungen der Delikte entdeckt werden. Aber im Gegensatz zu den Bestimmungen in der Gesetzgebung, die im Prinzip alle Vorbereitung einer Straftat bestrafen, kommen die Taten, die aufgrund der Vorbereitung einer Straftat bestraft werden, in der Praxis selten vor, so dass einige Gelehrte meinen, dass der 22. Artikel  des chinesischen Strafrechts nur dem Namen nach  existiert und eine sinnlose und wiederholende Vorschrift  wird. Deshalb schlagen sie vor, die beim Ändern des Strafrechts abzuschaffen[vi]. Aber mit dem rapiden sozialen Wandel und der stetigen Aktualisierung der Entwicklung vom Verbrechen ist  in der Gesetzgebung die Strafe für die Vorbereitung einer Straftat die gesetzgebende Wahl der immer mehr Staaten geworden. Das bietet einen Merkmal dar, dass die strafrechtlichen Sanktionen vorverlegt werden. Zum Beispiel haben die strafrechtlichen Vorschriften Japans die Strafen für den versuchten Täter, den gefährlichen Täter und die Vorbereitung einer Straftat zugenommen und das italienische Strafrecht bestraft auch die Vorbereitung einer Straftat für terroristische Zwecke oder den Umsturz. Das neunte Strafrechtsänderungsgesetz chinas bestimmt auch klar, dass die Vorbereitung für die Umsetzung der Terrorakte als das unabhängige Verbrechen bestraft wird. Das verkörpert den politischen Geist, der die Strafe für spezifische Verbrechen vorverlegen und diese Delikte streng bestrafen will. Die im chinesischen Strafgesetz vorgeschriebenen Verbrechen des Kults sind ein konkreter Typ des organisierten Verbrechens. Besonders weil diese Delikte durch die Formen, wie sich als die Religion auszugeben, die Ketzereien zu propagieren usw., verkleidet und verborgen werden, können die Durchschnittsmenschen sehr leicht betrogen und irregeführt werden. Deshalb werden die Straftaten des Kults eine schwere Verletzung für die Gesellschaftsordnung und berechtigtes Interesse der Bürger verursachen und die Gesellschaft schwer gefährden, sobald sie begangen werden. Diese Verbrechen hart zu ahnden und schlagen ist die Richtung der grundsätzlichen Politik von unserer strafrechtlichen Gesetzgebung und Justiz. Daher haben die Taten, die selbst zur Vorbereitung einer Straftat gehören, noch einen sehr gefährlichen Einfluss auf die Gesellschaft und sollen nach dem Gesetz identifiziert und bestraft werden.

6. Die Aufklärung der anwendbaren Normen von den Verbrechenszahlen der kultischen Verbrechen und anderen Verbrechen

Hinsichtlich der anwendbaren Normen von den Verbrechenszahlen der Verbrechen des Kults setzte im Jahre 1997 das Strafgesetz im Artikel 300 Absatz 3 fest, dass die Täter, die Hui-Dao-Men und die kultischen Organisationen zur Vergewaltigung gegen Frauen und zum Betrug der Habe organisieren und anwenden oder dafür die Aberglauben benutzen, jeweils als Vergewaltigungsdelikte und Betrugsdelikte behandelt werden, aber mehrere Verbrechen werden nicht gemeinsam bestraft. Um die Verbrechen des Kults streng zu bestrafen, hat das neunte Strafrechtsänderungsgesetz diese Regelung modifiziert und eindeutig festgesetzt, dass die Straftaten, die zum Zerstören der gesetzlichen Durchführung Hui-Dao-Men und kultische Organisationen organisieren und anwenden sowie die Aberglauben benutzen und zugleich Vergewaltigungsdelikte und Betrugsdelikte enthalten, nach den mehrere Verbrechen gemeinsam bestrafenden Bestimmungen behandelt werden sollen. Aber der Täter begeht im Prozess des Verbrechens des Kults häufig noch andere Verbrechen. Darüber verbindet sich die Auslegung 2017 mit den neuesten Änderungen und gibt auf der Grundlage der Integration von ursprünglichen Rechtsauslegungen und gerichtlichen Schriftstücken jeweils im Artikel 10,11 und 12 die entsprechenden  Bestimmungen, darunter  werden die folgenden drei Situationen konkret enthalten:

(1) Wer zum Zerstören der Durchführung der nationalen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften  kultische Organisationen organisiert und anwendet sowie die Verbrechen begeht, wie die Abspaltung des Staats und den Umsturz des Staatsgewalt  zu verhetzen oder andere Menschen zu beleidigen und verleumden, wird nach den mehrere Verbrechen gemeinsam bestrafenden Bestimmungen verurteilt und bestraft. In den Rechtsauslegungen über das Verbrechen des Kults im Jahr 1999 stellte dar, dass die Täter, die im Prozess des Verbrechens des Kults weiterhin andere Verbrechen gegen den Staat begehen, nach den Straftaten gegen die nationale Sicherheit verurteilt und bestraft werden sollen. Gemäß den neuesten Änderungen in dem neunten Strafrechtsänderungsgesetz hat sich die Auslegung 2017 darüber korrigiert und verbessert. Sie setzt nicht nur die Stuation fest, in der die Verbrechen des Kults und die Straftaten gegen die nationale Sicherheit gemeinsam begangen werden, sondern auch ergänzt die Situation, in der neben der Verbrechen des Kults die Verbrechen gegen das Persönlichkeitsrecht, wie  die Beleidigung und die Verleumdung, auch begangen werden. Die Auslegung 2017 bestimmt eindeutig, dass die Täter, die im Prozess der Zerstörung der Durchführung von nationalen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften durch die Organisierung und die Anwendung der kultischen Organisationen weiterhin andere Verbrechen begehen, wie die Abspaltung des Staats und den Umsturz des Staatsgewalt zu verhetzen oder andere Menschen zu beleidigen und verleumden, nach den mehrere Verbrechen gemeinsam bestrafenden Bestimmungen bestraft werden.

(2) Wer kultische Organisationen organisiert und benutzt, Aberglauben und Ketzereien herstellt und verbreitet, die Begehung der Selbstmorde und Selbstverletzungen von anderen Mitgliedern oder anderen organisiert, plant, verhetzt,  andere Mitglieder oder andere Menschen mit Gewalt zum Selbstmord oder Selbstverletzen zwingt und anstiftet oder dabei hilft, wird als vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung verurteilt und bestraft. Die Rechtsauslegung über das Verbrechen des Kults im Jahr 1999 und 2001 bestimmten jeweils im Artikel 4 und 9 die Taten, wie die anderen Selbstmorde und Selbstverletzungen sowie das selbstverletzende Verhalten anzustiften, zu organisieren, planen, verhetzen, andere Menschen mit Gewalt zum Selbstmord oder Selbstverletzen zu zwingen und aufzuhetzen oder dabei zu helfen. Auf der Grundlage der Integration von ursprünglichen Bestimmungen setzt die Auslegung 2017 eindeutig fest: Wer kultische Organisationen organisiert und benutzt, Aberglauben und Ketzereien herstellt und verbreitet, die Begehung der Selbstmorde und Selbstverletzungen von anderen Mitgliedern oder anderen organisiert, plant, verhetzt,  andere Mitglieder oder andere Menschen mit Gewalt zum Selbstmord oder Selbstverletzen zwingt und anstiftet oder dabei hilft, wird als vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung verurteilt und bestraft.

Beim Verstehen und Anwenden dieser Regelung braucht man sie vom im Abschnitt 2 Artikel 300 des Strafgesetzes vorgeschriebenen Verbrechen, das durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt, zu unterscheiden. Das Verbrechen, das durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt, bedeutet die Tat, die durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt. Unter objektivem Aspekt können die von der Rechtsauslegung festgesetzten Fälle und dieses Verbrechen beide möglicherweise die Verursachung der anderen schweren Verletzungen oder Toden darstellen. Aber es gibt sichtbare Unterschiede zwischen den Beiden und diese Unterschiede liegen vornehmlich in drei Seiten: (1) Die Verhaltensformen sind ungleich. Die Verhaltensform des Verbrechens, das durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt, zeigt sich dadurch, dass der Täter mit Hui-Dao-Men, kultischen Organisationen sowie Aberglauben die anderen betrügt; Die von der Rechtsauslegung festgesetzten Fälle stellen nicht nur die Tat der Organisierung und Verwendung von kultischen Organisationen sowie der Herstellung und Verbreitung von Aberglauben und Ketzereien dar, dabei soll der Täter auch die Straftaten begehen, wie die Begehung der Selbstmorde und Selbstverletzungen von anderen Mitgliedern oder anderen zu organisieren, planen und verhetzen und andere Mitglieder oder andere Menschen mit Gewalt zum Selbstmord oder Selbstverletzen zu zwingen und anzustiften oder ihnen dabei zu helfen. (2) Die Kausalitäten sind ungleich. In Bezug auf das Verbrechen, das durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt, werden die schweren Verletzungen oder Toden der Betroffen nicht direkt vom Täter des Verbrechens des Kults verursacht, sondern durch die Herstellung und Verbreitung der Aberglauben und Ketzereien sowie den Betrug, wie durch die Verbreitung der Aberglauben die anderen zu überzeugen, dass man während der Krankheit keine Medikament braucht, und schließlich zum Tod der anderen zu führen. In den von der Rechtsauslegung festgesetzten Fällen werden die schweren Verletzungen oder Toden der Betroffen direkt vom Täter des kultischen Verbrechens verursacht, davon enthaltet dieses Verbrechen konkret die Taten, wie die Begehung der anderen Selbstmorde und Selbstverletzungen zu organisieren, planen und verhetzen und die anderen mit Gewalt zum Selbstmord oder Selbstverletzen zu zwingen und anzustiften oder ihnen dabei zu helfen usw. (3) Die subjektive Schuld ist ungleich. In Bezug auf das Verbrechen, das durch die Organisierung und Benutzung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt, behaupten einige Wissenschaftler, dass unter dem subjektiven Aspekt der Täter nur beabsichtigt sein kann [viii], aber in der Tat ist die subjektive Schuld für die Folgen der schweren Verletzungen oder Toden der Betroffenen normalerweise fahrlässig, obgleich der Täter in der Regel absichtlich abergläubische Lehren verbreitet, um andere zu täuschen; Aber in den von der Rechtsauslegung festgesetzten Fällen ist die subjektive Schuld des Täters für die schweren Verletzungen oder Toden der Betroffenen beabsichtigt, manche Täter streben sogar aktiv nach schweren Verletzungen oder Toden der Betroffenen, zum Beispiel die anderen mit dem Kult zum Selbstmord zu zwingen, so sind darin sowohl  der direkte Vorsatz als auch der indirekte Vorsatz eingeschlossen.

(3) Die Angehörigen des Kultpersonals, die durch Selbstverbrennung, Selbstzerstörung oder andere gefährliche Methoden die öffentliche Sicherheit gefährden, werden als Brandstiftungsdelikten, Explosionsverbrechen oder Delikten der Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten verurteilt und bestraft. Diese Bestimmung führt den im Artikel 10 der Rechtsauslegung im Jahr 2001 über den Verbrechen des Kults vorgeschriebenen grundlegenden Inhalt weiter. In der Praxis begehen einige Angehörige des Kults Selstverbrennung, Selbstzerstörung usw., da sie sich täuschen und irreführen lassen. Falls diese Taten die öffentliche Sicherheit gefährden und vollauf im Einklang mit den Regelungen stellen, die Delikte der Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten in dem Strafgesetz entsprechen, sollen die Täter als entsprechende Verbrechen verurteilt und bestraft werden. Falls die Selstverbrennung, die Selbstzerstörung und andere Taten der Angehörigen des Kultpersonals keine öffentliche Sicherheit gefährden und dabei keine anderen Straftaten dargestellt werden, sollen ihre Selstverbrennung, Selbstzerstörung und andere Taten nicht nach den Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden, sondern soll nach dem Verwaltungsgesetz für öffentliche Sicherheit ihre Haftungsverpflichtung verfolgt werden.

Es ist bemerkenswert , dass der Artikel 11 und 12 der Auslegung 2017 nicht festsetzen, dass mehrere Verbrechen gemeinsam bestraft werden sollen. Der Grund liegt darin, dass nach dem Abschnitt 3 Artikel 300 des Strafgesetzes mehrere Verbrechen gemeinsam bestraft werden, nur wenn beim Begehen des Verbrechens der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Verwendung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben auch die Vergewaltigung gegen Frauen, der Betrug der Habe und andere Straftaten begangen werden. Daher ist Vorraussetzung dafür, dass der Täter das Verbrechen der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Verwendung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben begeht. Aber in den vom Artikel 11 und 12 der Auslegung 2017 vorgeschriebenen Fällen finden weder die Taten, die zum Selbstmord oder Selbstverletzen der anderen führen, noch die für öffentliche Sicherheit gefährlichen Taten im Prozess des Verbrechens der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Verwendung von Hui-Dao-Men und kultischen Organisationen sowie die Anwendung der Aberglauben statt, deshalb gehört sie nicht zu den im Strafgesetz festgesetzten Fällen, in den mehrere Verbrechen gemeinsam bestraft werden. Zum Beispiel kann die Selbstverbrennung der Angehörigen vom Kult nicht direkt als das Verbrechen der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen identifiziert werden, deswegen kann diese Tat nur als Brandstiftungsdelikte bestraft werden, falls sie öffentliche Sicherheit gefährdet. Nach Vorschriften des Strafgesetzes sollen mehrere Verbrechen gemeinsam bestraft werden, falls der Täter sowohl das Verbrechen der Zerstörung der gesetzlichen Durchführung durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen als auch die Verbrechen begeht, wie die vorsätzliche Tötung und Körperverletzung, die Branstiftung, die Explosion usw.

7. Die Aufklärung der anderen wichtigen Probleme beim Identifizieren des kultischen Verbrechens

Neben den obengenannten 5 Aspekten setzt die Auslegung 2017 weiterhin die anderen wichtigen Probleme beim Identifizieren des kultischen Verbrechens fest.

(1) Die Festlegung der Rechenregeln der Anzahl oder Menge beim Erkennen des Verbrechens des Kults

Für die Taten der Herstellung und Verbreitung von Propagandamaterien des Kults sowie der Propaganda des Kults durch die Verwendung vom Informationsnetz der Kommunikation sind die Anzahl und Menge die Hauptfaktoren, die beeinflusst, ob das Verbrechen zählt und wie groß die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist. Der Artikel 6 der Auslegung 2017 gibt hauptsächlich auf 2 Seiten die Vorschriften.

1. Die kumulative Rechenregeln der Anzahl und Menge der Propagandamaterien des Kults

Für die unbehandelten Taten der Herstellung und Verbreitung von Propagandamaterien des Kults oder der Propaganda des Kults durch die Verwendung vom Informationsnetz der Kommunikation werden die Anzahl oder Menge nach kumulativen Rechenregeln gerechnet. Hier wird auf die unbehandelten Fälle zugetroffen, die sowohl den noch nicht mit strafrechlichen Sanktionen  bestraften Fall als auch den nicht mit den Verwaltungsstrafen bestraften Fall umfassen. Falls die Verbrechen des Täters bereits behandelt werden, dürfen diese Verbrechen nicht abermalig in die neuen Verbrechen eingerechnet werden.

2. Die proportionalen Konvertierungsregeln der Anzahl der kultischen Propagandamaterien

Für die verschiedenen Arten und Formen involvierten Taten der Herstellung und Verbreitung von Propagandamaterien des Kults oder der Propaganda des Kults durch die Verwendung vom Informationsnetz der Kommunikation kann die Anzahl nach der Umrechnung, die gemäß der entsprechenden Propotion des von der Rechtsauslegung festgesetzten Standards der verschiedenen Ansahl stattfindet, kumulativ berechnet werden. Das richtet sich insbesondere gegen die Situation, in der die vom Täter herstellten und verbreiteten Propagandamaterien des Kults verschiedene Arten und Formen haben oder der Täter in mehreren Formen den Kult propagiert, zum Beispiel, der Täter stellt nicht nur Schlagwörter, sondern auch Bücher und Videokassetten her. In diesem Fall, wenn man die Anzahl jeder Art von Propagandamaterien des Kults separat rechnet, werden daraus der rechtlichen Identifizierung Schwierigkeiten erwachsen. Bisweilen existiert sogar die Situation, dass jede Art der Sachen keinen Standard des Schuldspruchs erreicht, wenn man sie separat identifiziert, aber im Großen und Ganzen entspricht ihre Gefahr bereits der Situation, in der strafrechliche Sanktionen durchgeführt werden sollen. Bei der konkreten Umrechnung muss man sich genau an die Bestimmungen des Artikels 2, 3 und 4 der Rechtsauslegung 2017 halten. Zum Beispiel, nach den Bestimmungen im Artikel 2 Satz 11 sind mehr als 1000 Stücke (Blätter) von Flugblättern, Plakaten, Bildern, Schlagwörtern, Zeitungen und mehr als 250 Bände von Bücher oder Zeitschriften die gleichen Regelungen, die Beiden können sich miteinander entsprechen, daher kann 1000 Stücke (Blätter) der vorderen in 250 Bände der hinteren umgerechnet werden und das Verhältnis der beiden Arten von Gegenständen ist vier zu eins. Falls ein Verbrechen sowohl die vordere Art der Propagandamaterien als auch die hintere Art betrifft, kann die vordere Art nach diesem Verhältnis in die hintere Art oder umgekehrt.

(2) Die Aufklärung der Regeln beim Behandeln des gemeinsamen Verbrechen des Kults

Der Artikel 13 der Auslegung 2017 setzt eindeutig fest: wer genau weiß, dass die anderen durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen Verbrechen begehen, und für sie die günstigen Bedingungen oder Hilfe anbietet, wie finanzielle Ünterstützungen, Veranstaltungsorte, Technologie, Werkzeuge, Unterkünfte, Zubringerdienste usw., wird als Teilnehmer bestraft. Der Täter, der das Verbrechen der anderen genau weiß und für sie die günstigen Bedingungen oder Hilfe anbietet, bildet bei dieser Sache mit den anderen den gemeinsamen Vorsatz. Die Beiden haben sowohl die gemeinsame Tat als auch den gemeinsamen Vorsatz, was den Vorschriften des gemeinsamen Verbrechens im Strafgesetz entspricht. Die Bildung des gemeinsamen Verbrechens müssen natütlich drei Bedingungen vorausgesetzt: Erstens muss der Täter das Alter für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erreichen und strafmündig sein; Zweitens bietet der Täter auf objektiver Ebene für die anderen die günstigen Bedingungen oder Hilfe an, wie die in der Auslegung vorgeschriebenen finanziellen Ünterstützungen, Veranstaltungsorte, Technologie usw.; Drittens muss der Täter subjektiv genau wissen, dass die anderen durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen Verbrechen begehen. Falls der Täter tatsächlich nicht weiß, dass die anderen die Täter der Verbrechen vom Kult sind, und aufgrund der legalen und berechtigen Absicht für sie die günstigen Bedingungen oder Hilfe anbietet, wird das gemeinsame Verbrechen nicht zählen. Wenn der Täter nach dem anderen Begehen der kultischen Verbrechen für sie Hehlen oder Decken begeht, wird das gemeinsame Verbrechen auch nicht zählen. Aber darunter soll sich das Verbrechen des Hehlens oder Deckens allein bilden.

(3) Die Aufklärung der Anwendbarkeit für die Beraubung der politischen Rechte

Nach den Vorschriften im Artikel 14 der Auslegung 2017 kann der Täter, der durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen die gesetzliche Durchführung zerstört und zu schweren Verletzungen oder Toden der anderen führt sowie die öffentliche Ordnung schwer zerstört, seiner politischen Rechte zusätzlich beraubt werden. Die Beraubung der politischen Rechte ist eine zusätzliche Strafe in unserem Strafgesetz. Die von ihr beraubten Rechte sind die bürgerlichen Rechte bei der Beteiligung der nationalen und gesellschaftlichen Verwaltung, wie das aktive und passive Wahlrecht, das Recht der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, ungehinderten Bildung von Vereinen und Demonstrationsfreiheit, das Recht des Innehabens in Staatsorganen sowie das Recht des Innehabens in der Führungsschicht der Staatsbetrieben, öffentlichen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Volksorganisationen. Das Verbrechen des Kults hat schwere Gefährlichkeit für die Gesellschaft. Die Anwendung der Beraubung der politischen Rechte gegen den Täter, der die öffentliche Ordnung schwer zerstört, kann den Strafrahmen für diese Delikte erweitern und die öffentliche Ordnung besser aufrechterhalten.

(4) Die Festlegung des Identifizierungsprozess der kultischen Propagandamaterien

Im Artikel 15 der Auslegung 2017 handelt es sich um  die Bestimmungen des Identifizierungsprozess der kultischen Propagandamaterien. Wenn es schwer festgelegt wird, ob die in den Fall involvierten Artikel zu kultischen Propagandamaterien gehören, kann die Polizei oberhalb der Präfektur-Ebene beauftragt werden, Vorschläge für die Identifizierung anzubieten. Beim Behandeln des Kriminalfalls über den Kult können Volksgerichte und Volksstaatsanwaltschaften nach dem Inhalt der in den Fall involvierten Artikel bestimmen, ob sie zu kultischen Propagandamaterien gehören. Aber das Verbrechen des Kults ist relativ komplex und um Strafen zu entgehen, benutzen einige Straftäter während der Herstellung und Verbreitung der kultischen Propagandamaterien allerlei Methoden zum Verbergen der illegalen Tatsache, dass diese Artikel zu kultischen Propagandamaterien gehören, wie zum Beispiel die Propagandamaterien des Kults als religiöse Werke zu verpacken und andere Methoden. Daraus können der rechtlichen Identifizierung Schwierigkeiten erwachsen. Um dieses Problem zu lösen, bestimmt die Auslegung eindeutig, dass in diesem Fall die Polizei oberhalb der Präfektur-Ebene zum Anbieten der Vorschläge für die Identifizierung beauftragt werden kann. Die Auftraggeber können Volksgerichte oder Volksstaatsanwaltschaften sowie die anderen rechtmäßig für die Verbrechen des Kults zuständigen Institutionen sein. Die Beauftragten, nämlich die für die Identifizierung der kultischen Propagandamaterien zuständigen Sugjekte, können die Polizei oberhalb der Präfektur-Ebene sein.

8. Schluss

Das Strafrecht ist ein scharfes Schwert für die Bestrafung der Verbrechen, den Schutz der Bevölkerung, die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Bereitstellung der Sicherheit. Nach dem Gesetz die kultischen Organisationen zu verbieten und die Verbrechen des Kults streng zu bestrafen sind den konsequente Standpunkt unseres Staates. Dass in Form der Rechtsauslegung die schwierigen Probleme beim Identifizieren und Behandeln der kultischen Verbrechen klar festgesetzt werden, kann schwierigen Probleme in der gerichtlichen Praxis lösen, die genaue Anwendung des Strafrechts sicherstellen und die Gerechtigkeit und Autorität der Justiz  wahren. Nach den neuesten  Änderungen des Strafgesetzes spiegelt die Auslegung 2017 genau den neuen Zustand der Entwicklung vom kultischen Verbrechen wider, bringt die Bestimmungen der bestehenden gerichtlichen Auslegungen oder Schriftstücke systematisch in Ordnung und integriert sie voll sowie setzt eindeutig die Wichtigkeit bei der Rechtsanwendung der kultischen Verbrechen fest, was für die Justizorgane die gesetzliche Grundlage anbietet und positive Einflüsse auf die rechtmäßige Bestrafung der kultischen Straftaten ausüben muss. Im Prozess der konkreten Anwendung des Gesetzes muss man streng die Vorschriften des Strafgesetzes einhalten, den Inhalt der gerichtlichen Auslegung genau erfassen, in Verbindung mit der Sachlage der Fälle stehen und rechtmäßig die Verbrechen identifizieren sowie die gesetzlichen Strafen anwenden.

【Literaturverzeichnis】

[i] Hu Jiang: Die Maschen des Gesetzes für strenge Besrafungen gegen kultische Verbrechen, Kaiwind

http://www.kaiwind.com/anticult/xingao/ zqtj/201509/06/t20150906_2801113.shtml,2015-09-06.

[ii] Wu Minggao: Trend und Gegenmaßnahmen der kriminellen Aktivitäten des Kults, in dem Journal für Politik und Recht, Nr.2 im Jahr 2013, Seite 81-83.

[iii] Chefredakteur Gao Mingxuan, Ma Kechang: Die Strafrechtswissenschaft (die 7. Ausgabe), Beijing Universität Verlag und Hochschulbildung Verlag, 2016, Seite 149.

[iv] Chen Xingliang: Die standardisiert gewordene Strafrechtswissenschaft, Gesetz Verlag, 2008, Seite 335.

[v] Chefredakteur Wang Zuofu: Fachstudie über die speziellen Bestimmungen des Strafrechts (Band II),China Fangzheng Verlag, 2007, Seite 1326.

[vi] Yang Shuwen: Reflexion über die Grundsätze der Strafe für die Vorbereitung auf das Verbrechen unseres Staates, in dem Hochschuljournal der Jiaangsu Polizeiakademie, Nr.1 im Jahr 2005, Seite 63.

[vii] Hu Jiang: Analyse des Verbrechens der Vorbereitung auf die Durchführung der terroristischen Aktivitäten, in dem Hochschuljournal der Beijing Polizeiakademie, Nr.5 im Jahr 2016, Seite 12.

[viii] Feng Dianmei: Mehrere Probleme über das Verbrechen durch die Organisierung und Verwendung der kultischen Organisationen, in dem Hochschuljournal der Shangdong Universität (die Ausgabe für Philosophie und Sozialwissenschaften), Nr.2 im Jahr 2000, Seite 118.

Der Autor dieses Artikels ist stellvertretender Professor, Lehrer der Masterstudierenden und  Doktor der Rechtswissenschaft aus der Rechtswissenschaftsabteilung der Southwest University of Political Science and Law.

(Verantwortlicher Redakteur: Xin Mu)

 

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