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Zwei Lehrerinnen der Zwölf Stämme wegen Körperverletzung verurteilt

2016-10-10 Source:augsburger-allgemeine.de Auteur:augsburger-allgemeine.de

Eine ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme schlug ein kurzsichtiges Kind, weil es nicht lesen konnte. Das Gericht sieht das als besondere Qual und verurteilt die Lehrerin.

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Eine ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte ein kurzsichtiges Kind geschlagen, weil es nicht lesen konnte.

Die 45-jährige ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme hätte gut wegkommen können: Richter Gerhard Schamann legte ihr bei der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht dar, wenn sie ihrem Opfer, einer heute 22-jährigen Frau, die Aussage erspart, könne das Gericht nur von einem Fall der Züchtigung mit Weidenruten im Zeitraum 2004/2005 ausgehen. Das wäre ein minderschwerer Fall von schwerer Körperverletzung, aber keine Misshandlung Schutzbefohlener /– diese sehe das Gericht erst bei serienmäßigem Schlagen an. Schamann betonte, dass dies kein /„Deal“ sei, lediglich ein Erläutern seiner Vorgehensweise, die er gleichwohl als /„goldene Brücke“ bezeichnete.(Anmerkung der Redaktion: Einegoldene Brückeist Bestandteil der Redewendung jemandem eine goldene Brücke bauen.Demjenigen, dem die goldene Brücke gebaut wird, soll die Möglichkeit geboten werden, sich zurückzuziehen, ohne sein Gesicht zu verlieren. Damit wird ihm die Entscheidung, den Rückzug anzutreten, erleichtert und sein Schaden minimiert.)

Doch die Angeklagte betrat diese nicht und schwieg zur Tat, was sich prompt als fatal erwies: Die Zeugin erläuterte, wie sie als etwa Zehnjährige mindestens zehn Mal von der Angeklagten mit Ruten geschlagen worden war. Außerdem wurde die Tat wegen der besonderen Umstände vom Gericht besonders schwer gewichtet: Das Mädchen war kurzsichtig, konnte deshalb nicht richtig lesen und sagte dies auch der Lehrerin. Die glaubte ihr das nicht, schlug sie und reichte sie auch noch an eine weitere Lehrerin weiter, die mittlerweile im Gefängnis sitzt.

Urteil: 10 Monate Haft auf Bewährung

Diese Ungerechtigkeit sah Richter Schamann als besonders schlimm an, weshalb er die Täterin zu zehn Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilte. Es ist, abgesehen vom Fall der bereits verurteilten Erzieherin, die in Haft sitzt, erst das zweite Mal in der Prozess-Serie um die Zwölf Stämme, dass der Missbrauch Schutzbefohlener tatsächlich verurteilt wurde.

Schamann versetzte sich bei der Urteilsbegründung in die Lage des Opfers: /„Ich habe ein Handicap, kann schlecht sehen und deswegen nicht lesen, sage das, werde trotzdem ohne Ende geschlagen und dann noch an die Hauptschlägerin ausgeliefert.“ Eltern und Lehrer hätten in dieser Situation völlig versagt; religiöse Anschauungen oder Erziehungsmethoden brauche man da nicht vorschieben.

In einem ähnlich gelagerten Fall, der am gleichen Tag verhandelt wurde, nahm die Angeklagte die goldene Brücke von Richter Schamann an, sie war über den Verlauf der vorherigen Verhandlung im Bilde.

Weitere Zwölf Stämme-Lehrerin kam mit Geldstrafe davon

Die heute 38-jährige frühere Lehrerin bei der Sekte gestand unumwunden die zwei ihr zur Last gelegten Fälle mit Rutenschlägen aus dem Jahr 2006. Sie ersparte damit ihrem einstigen Opfer die Aussage und wurde zu 180 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt /– also einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro. Damit kommt die Angeklagte aus dem ersten Fall finanziell zwar billiger davon, aber eine Gefängnisstrafe mit drei Jahren Bewährungszeit bildet laut Richter Schamann einen enormen Schutz für ihr Kleinkind, das sie gerade aufzieht.

Im Übrigen werden in Nördlingen langsam die Richter für die Zwölf Stämme knapp: Richter Helmut Beyschlag sieht sich selbst als befangen an, nachdem er juristisch gegen ein Mitglied der Zwölf Stämme vorging, weil dieses ihn bei einer Demonstration beleidigt hatte. Die obigen beiden Fälle hätte eigentlich Richterin Andrea Eisenbarth verhandeln sollen, doch diese war seinerzeit noch als Staatsanwältin mit den Ermittlungen befasst und darf deshalb von Rechts wegen nicht als Richterin in den gleichen Fällen über ihre eigenen Aufklärungsergebnisse befinden.

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