Am 5. Juni 2011 verteilten FENG Kuiwen und andere Mitpraktizierenden Falun Gong CDs im Dorfmarkt des Kreises Shuangchengbao der Stadt Gongzhuling. Als die Polizisten ihn fingen, verletzte FENG Kuiwen mit einem Messer zwei Polizisten und einen Menschen.
Das Gericht stellt fest: Unter der Bedingung, dass der Angeklagte wusste, der Staat hat Falun Gong verboten und es als Kult definiert, verteilte er öffentlich eine große Zahl von Falun Gong Propagandamaterien. Sein Verhalten verstieß gegen das Strafgesetz 300. Artikel, er verletzte das Gesetz durch Kult Organisation. Als die Polizisten ihn fingen, stand er den Polizisten entgegen und sein Verhalten führte dazu, viele Menschen wurden leicht verletzt, er verstieß gegen das Strafgesetz 232. Artikel. Seine vorsätzliche Tötung war schwer und hatte große Schäden an der Gesellschaft. Er hatte keine Reue, deshalb wurde er so verurteilt.


