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Zwei Oberste erlasst neue gerichtliche Auslegung für das Verbrechen des Kultes

2017-05-24 Source:Kaiwind Auteur:Zhao Jinyi

Das oberste Volkegericht und die oberste Volkesstaatsanwaltschaft haben am 25. Januar2007/„Auslegung einer Reihe von Fragen für geltendes Recht in Strafsache über Umgang mit Organisation und Unterminierung der gesetzlichen Durchsetzung durch den Kult“ (kurz und prägnant die neue Auslegung genannt) zusammen erlassen , um die vorherigen gerichtlichen Auslegungen und normativen rechtlichen Dokumente systematisch zu krempeln, integrieren und füllen. Die neue Auslegung umfasst insgesamt 16 Artikel, geht von der Abgrenzung der Definition der kultische Organisation aus, und schreibt die Frage wie die Art und Weise des Verbrechens der Kulte, der Standard für den Schuldspruch und die Strafbemessung und die Unterscheidung der Anzahl des Verbrechens vor. Durch den Inhalt der neuen Erklärung ist es leicht zu erkennen, dass alle Aspekte des Verbrechens der kultische Organisation darin eingezogen werden. Man kann sogar sagen, dadurch die vorher existierenden toten Winkel der Gesetzgebung gründlich weggeräumt werden. Die Modifikation des Artikels 300 des Strafrechts durch /„Das neunte Strafrechtsänderungsgesetz“  ist nur über eines Jahr her, warum legen /„Zwei Oberste“ so dringend das Detail des Verbrechens der kultischen Organisation fest?

Nach der Modifikation des Artikels 300 von Strafrecht durch /„Das neunte Strafrechtsänderungsgesetz“ -----Verbrechen der Vereitelung der Anwedung des Gesetzes durch Organisierung und Verwendung der Hui-Dao-Men, kultische Organisation und Abergalube wurde es weiter aufgezeigt, dass die betreffenden ursprunglichen gerichtlichen Auslegungen und normativen rechtlichen Dokumente die aktuelle Forderung nach die Beurteilung des Falls des Verbrechen von der kultischen Organisation nicht erfüllen konnten. Z. B in Huludao, der Liaoning Provinz besaß Herrn You 94 Banknoten mit Schriften des Kultes, und 92 CDs, welche den Kult zum Ihhalt hatten. Gehört sein Verhalten zum minder schweren Fall? In Chongqing stellte Liu Zhinmin durch Internet verschiedenen Arten der Propagadamaterialien für den Kult her. Wie soll man diese Propagadamaterialien von verschiedenen Arten kumulativ berechnen? Mit dem von den Gläubigern bezahlten “Cihuiqian“ (dsa sogenannte karitativen Zweck dienende Geld) führte /„Mentuhui“ in Hubei aktiv Aktivitäten /„mit der Geschäft die Kirche zu unterstützen“ und /„Plan des Widerauflebens“ durch. Von  dieses Kult illegal geraffte Geld beträgt über 40 Millionen Yuan.  Wie soll man dieses Verhalten von /„Mentuhui“, also das Geld an sich zu raffen, definieren? In der neuen Situation der Anti-Kult kommen diese Probleme nach der anderen vor. Aber in den vorherigen gerichtlichen Auslegungen und normativen rechtlichen Dokumente gibt es keine Regeln dagegen. Auf Basis der obengenannten Gründe beschleunigen das oberste Volksgericht und die oberste Volkesstaatsanwaltschaft den Vorgang der gerichtlichen Auslegung für den Artikel 300 im Strafrecht, um die Zusammenarbeit der Gesetzgebung für das Verbrechen der kultische Organisation mit dem Schlag auf der praktischen Ebene gegen das Verbrechen von Kult zu verbessern.

Die neue Auslegung erfasst im Großen und Ganzen den Brennpunkt der Praxis des Rechts, löst nicht nur alle die obengenannten Probleme, sondern zeigte sich die folgenden Besonderheiten:

1. Das Detail des Verhaltens der kultische Organisation ist festzulegen. Außerhalb Nr. 13 als ein allumfassender Artikel listet die neue Auslegung im Artikel 12 Arten der Verhaltensweisen, dadurch die von den ursprünglichen gerichtlichen Auslegungen und normativen rechtlichen Dokumente vorgeschriebene Verhaltensweise ausgeweitet werden. Die Hinzugefügte wie: Taten, die mit Gewalt, Drohung oder anderen Verfahren den Anderen dazu zwingen, in einer kultische Organisation beizutreten oder den Anderen dazu behindern, aus den Kult zurückzutreten; Jemand, der sich für die Aktivitäten der kultischen Organisation engagierte und dafür die strafrechtliche Verantwortung verfolgt sowie innerhalb zwei Jahren administrativ bestraft wurde, sich der Tätigkeit der kultischen Organisation wieder ausübt; Jemand, der über 50 Person als Kultmitgelied entwickelte; Jemand, der durch Raffen des Gelds zur wirtschaftlichen Schäden in Höhe von über 1 Million Yuan verursachte. Die Definition der  neue Auslegung für den Fall, /„Mentujiao“ in der Provinz Hubei das Geld zu raffen, spricht das letzte Wort. Gleichzeitig verstärkt die Verfeinung der kriminellen Verhalten die Dichte der Bedeckung des Schlags gegen das Verbrechen der Kulte.

Die neue Auslegung erhöht das Nieveau der Quantifizierung der  Normen für Überzeugung. Für die Verhaltensweise wie Herstellung und Verbreitung der Propagandamaterialien fürs Kult listet die neue Auslegung detailliert  im Artikel 2 Nr. 11 und 12 den digitalen Standard für sechs und vier Kopf auf. Und Artikel 6 sieht detailliert die kumulative Berechnungsmethode für die konkrete Zahl wie die Anzahl und die Menge vor, um Richter bei der gerichtlichen Praxis die Kriminalität besser zu definieren. Nach der Regel im Artikel 6 Absatz 2 der neue Auslegung /„die Zahl , die verschidenen Arten und Formen betrifft, kann nach der entsprechenden Porportion, die von dieser neuen Auslegung nach verschiedenem Standard der Zahl vorbestimmt, umgerechnet und  kumulativ berechnet werden“, ist der Fall von Liu Zhimin in Chonqing, also die Frage der verschiedenen Propagandamaterialien fürs Kult, leicht zu lösen.

3. Konkretisierung des Standards für das Strafmaß. Nach der Modifikation des Artikel 300 im Strafrechts durch /„Das neunte Strafrechtsänderungsgesetz“, wird die Rechtsvorschrift für /„minder schwere Fälle“ zum erstenmal angewendet. Aber in der gerichtlichen Praxis besteht nicht konkrete und machbare Standards für die /„minder schwere Fälle“. Das Urteil von den Richter ist nur vom Ermessensipelraum abhängig. Das ist die Frage, mit der das Fall von Herrn Liu in Huludao konfrontiert ist. Dazu definiert Artikel 4 der neuen Auslegung die Standards für die “minder schwere Fälle“ klar:/„ (1). Hat Jemand die vom Artikel 2 Nr. 1 bis 7 dieser Auslegung vorbestimmte Tat ausgeübt, und leichter gesellschaftlicher Schaden angerichtet wird (2). Hat Jemand die von Artikel 2 Nr. 8 bis 12 dieser Auslegung vorbestimmte Tat ausgeübt, und die Zahl oder die Menge mehr als ein Fünftel des demsprechenden Standards beträgt.“ Außerdem schreibt die neue Auslegung in Artikel 6 und 8  andere Standards für das Strafmaß wie /„besonders schwere Fälle“, /„gesetzlich erschwerende Umstände“ detailliert vor.

(Verantwortlicher Redakteur: Xiu Cai)

 

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